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Seit
mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 1999 die Möglichkeiten
der Sonderabschreibung für Investitionen in den neuen Bundesländern
endgültig weggefallen sind, lassen sich Finanzierungsvorteile im Rahmen von
PPP nur noch in Teilbereichen erzielen.
Ein solcher Teilbereich ist die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen durch die KfW-Förderbank,
die im Rahmen ihres Programms „Kommunal Investieren“ zinsgünstige Kredite für ÖPP-Vorhaben zur
Verfügung stellt. Seit dem 1. August 2005 gelten neue Programme der KfW mit z.T. erheblich
veränderten Bedingungen eingeführt. Die neuen Programme tragen die Bezeichnungen:
- Kommunalkredit - Programm Nr. 146 (an Stelle des KfW-Programms Nr. 114, Variante Direktkredit)
- Kommunal investieren - Programm Nr. 148 (an Stelle des KfW-Programms Nr. 114, Variante Bankdurchleitung)
Im Rahmen des KfW-Programms 146 können kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
kommunaler Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände 50 Prozent ihres Kreditbedarfs mit KfW-Krediten abdecken.
Eine Kreditobergrenze besteht nicht. Die Darlehen sind direkt bei der KfW-Förderbank zu beantragen. Die restlichen
Investitionskosten sind durch Eigenmittel, Fördermittel und marktübliche Kredite zu finanzieren. Die Höhe des
Zinssatzes wird mit Auszahlung des Kredits festgelegt, die Zinsstellung erfolgt vierteljährlich, die Tilgungen
werden in gleich bleibenden Raten halbjährlich fällig.
Das KfW-Programm 148 kann von Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (d.h.
unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt
mehr als 50 Prozent) genutzt werden. Des Weiteren können private Unternehmen dieses Programm im Rahmen von
Forfaitierungsmodellen nutzen. Dabei finanziert ein privates Unternehmen die Investition für einen kommunalen
Auftraggeber durch den Verkauf der gestundeten Werklohnforderungen an ein Kreditinstitut. Das Kreditinstitut
refinanziert den Forderungsankauf bis zur möglichen Höchstgrenze bei der KfW-Förderbank und übernimmt die volle
Haftung für die Rückzahlung der Refinanzierungskredite.
Der Finanzierungsanteil des KfW-Darlehens kann seit dem 01.09.2005 bis zu 100 Prozent der Gesamtinvestitionskosten
betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 10 Mio. € pro Vorhaben. Die Höhe des Zinssatzes wird bereits bei Zusage
des Kredits festgelegt, für zugesagte, aber noch nicht abgerufene KfW-Mittel sind Bereitstellungszinsen von 0,25 %
pro Monat zu zahlen. Auch hier erfolgen die Zinszahlungen vierteljährlich, die Tilgungen in gleich bleibenden Raten
halbjährlich.
Gegenüber dem bisherigen KfW-Infrastrukturprogramm ergeben sich wesentlichen Änderungen für ÖPP-Modelle. Zum
einen können nun PPP-Vorhaben bis zu einem Investitionsvolumen von 10 Mio. € von einer 100-prozentigen
KfW-Förderung profitieren. Zum anderen führt die KfW-Förderbank ein neues Zinssystem ein, das die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Antragstellers und die Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten bei der Ermittlung eines
individuellen Zinssatzes für private Unternehmen berücksichtigt. Insgesamt hat die KfW-Förderbank sieben
Preisklassen definiert. Dabei sind Zinsunterschiede von bis zu 3 % p.a. möglich.
Wie sich die Vorteile im Rahmen des jeweiligen Projektes am besten erzielen lassen, kann nur im Einzelfall
geprüft werden.
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