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Neben
der Aufgabenteilung ist die Risikoverlagerung ein zentrales Element
von PPP-Modellen und eine der Ursachen für die Vorteile privat
realisierter Projekte. Diese lassen sich vor allem dann erzielen,
wenn der Private die Risiken übernimmt, die er aufgrund seiner
Erfahrungen und seines Know-hows besser steuern kann. Das trifft
in vollem Umfang auf die Risiken während der Bauphase zu. Demgegenüber
sollten Risiken, die eher im Einflussbereich der öffentlichen
Hand liegen im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung auch
bei ihr verbleiben.
Private Auftragnehmer übernehmen in der Regel die Preis-,
Termin-, Schnittstellen- und Bonitätsrisiken, was für
die öffentlichen Auftraggeber eine hohe Kosten- und Terminsicherheit
bedeutet. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass ein privater Bauherr
bei Leistungsstörrungen oder der Insolvenz eines beauftragten
Bauunternehmens schneller und flexibler reagieren kann als die öffentliche
Verwaltung, da er nicht an die Formvorschriften des Vergaberechts
gebunden ist. In den zwei uns bekannten Fällen, konnten die
Objekte trotz zwischenzeitlicher Insolvenz des Bauunternehmens fristgerecht
und vertragsgemäß übergeben werden.
Auch in der Nutzungsphase lassen sich Risiken durch entsprechende
Vertragsgestaltungen übertragen. Die Erfahrungen in Großbritannien
zeigen, dass die private Seite grundsätzlich bereit ist, Aufgaben
und Risiken auch während der Betriebsphase zu übernehmen
und diese in der Preisgestaltung einzukalkulieren. Durch die Entlastung
der öffentlichen Auftrageber und durch die höhere Planungs-,
Bau- und Servicequalität lässt sich ein vorteilhaftes
Preis-Leistungsverhältnis gewährleisten.
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