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Vorteile durch Risikoverlagerung

Neben der Aufgabenteilung ist die Risikoverlagerung ein zentrales Element von PPP-Modellen und eine der Ursachen für die Vorteile privat realisierter Projekte. Diese lassen sich vor allem dann erzielen, wenn der Private die Risiken übernimmt, die er aufgrund seiner Erfahrungen und seines Know-hows besser steuern kann. Das trifft in vollem Umfang auf die Risiken während der Bauphase zu. Demgegenüber sollten Risiken, die eher im Einflussbereich der öffentlichen Hand liegen im Interesse einer wirtschaftlichen Lösung auch bei ihr verbleiben.

Private Auftragnehmer übernehmen in der Regel die Preis-, Termin-, Schnittstellen- und Bonitätsrisiken, was für die öffentlichen Auftraggeber eine hohe Kosten- und Terminsicherheit bedeutet. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass ein privater Bauherr bei Leistungsstörrungen oder der Insolvenz eines beauftragten Bauunternehmens schneller und flexibler reagieren kann als die öffentliche Verwaltung, da er nicht an die Formvorschriften des Vergaberechts gebunden ist. In den zwei uns bekannten Fällen, konnten die Objekte trotz zwischenzeitlicher Insolvenz des Bauunternehmens fristgerecht und vertragsgemäß übergeben werden.

Auch in der Nutzungsphase lassen sich Risiken durch entsprechende Vertragsgestaltungen übertragen. Die Erfahrungen in Großbritannien zeigen, dass die private Seite grundsätzlich bereit ist, Aufgaben und Risiken auch während der Betriebsphase zu übernehmen und diese in der Preisgestaltung einzukalkulieren. Durch die Entlastung der öffentlichen Auftrageber und durch die höhere Planungs-, Bau- und Servicequalität lässt sich ein vorteilhaftes Preis-Leistungsverhältnis gewährleisten.

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