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Die
Ausschreibung einer eines PPP-Projektes wird in der Regel nur dann
erfolgreich sein, wenn das Ausschreibungsverfahren als komplexes
Verfahren verstanden und vorbereitet wird. Es muss der Komplexität
der Leistungen gerecht werden, um die für den öffentlichen
Auftraggeber wirtschaftlichste Alternative zu finden.
Wichtige Grundlagen für den Erfolg werden bereits in der
Vorbereitungsphase gelegt, wenn es darum geht, die mit der Investition
verbundenen Interessen und Ziele zu definieren und geeignete Rahmenbedingungen
zu ihrer Verwirklichung zu schaffen.
Diese Vorbereitungen werden am sinnvollsten von einer fachübergreifenden
Arbeitsgruppe übernommen, in der Vertreter aus allen für
die Investition relevanten Bereichen zusammenarbeiten. Dazu zählen
z.B. Mitarbeiter der Bauverwaltung, des entsprechenden Finanzbereiches
und die zukünftigen Nutzer. Durch die Zusammenarbeit in einer
Arbeitsgruppe, die aus ca. 5-7 Mitgliedern bestehen sollte, können
alle Teilschritte effizient koordiniert und die notwendigen Entscheidungen
getroffen bzw. vorbereitet werden. Dazu ist es notwendig, dass die
einzelnen Mitglieder über die erforderlichen Kompetenzen verfügen
und über die Gesamtdauer des Projektes in der Arbeitsgruppe
mitarbeiten können. Bewährt hat es sich, wenn der Leiter
der Arbeitsgruppe Weisungsbefugnis besitzt und direkten Zugang zu
den Leitungsebenen in den zuständigen Verwaltungen hat.
Fehlen Erfahrungen mit PPP-Projekten, ist es sinnvoll externe
Experten einzubinden, die von potentiellen Anbietern unabhängig
beraten, die Diskussion mit Hilfe neutraler Studien versachlichen
und so Klärungs- und Entscheidungsprozesse beschleunigen können.
Zunächst sollten die Ziele, die die öffentliche Verwaltung,
Nutzer und Entscheidungsgremien mit der Investition verbinden, definiert
werden. Jedes öffentliche Investitionsvorhaben ist mit unterschiedlichen
Interessen verknüpft und trifft auf andere Rahmenbedingungen.
Diese haben jedoch einen wichtigen Einfluss auf das weitere Vorgehen.
Um die für das jeweilige Projekt geeignete Vorgehensweise zu
wählen, sollten die mit der Investition verbunden Ziele diskutiert
und formuliert werden. Erst wenn diese Ziele möglichst exakt
und realistisch bestimmt und die jeweiligen Rahmenbedingungen geklärt
sind, lassen sich die notwendigen Entscheidungen über die Wahl
geeigneter privatwirtschaftlicher Realisierungsmodelle und die einzelnen
Aspekte des Vergabeverfahrens treffen. Dabei ist es nicht sinnvoll,
ausschließlich Informationen von potentiellen Anbietern zur
Grundlage der Entscheidungen zu machen und sich frühzeitig
auf ein Modell festzulegen, ohne die Zweckdienlichkeit des Vorgehens
für das Projekt unabhängig geprüft zu haben. In dieser
ersten Vorbereitungsphase sollten in der Arbeitsgruppe möglichst
viele Fragen diskutiert und beantwortet werden, um eine Vielzahl
der für die Entscheidung relevanter Aspekte zu beleuchten.
Darauf aufbauend lassen die sich PPP-Eignung des Projektes prüfen
und PPP-Modelle bestimmen bzw. eingrenzen, die das Erreichen der
gesetzten Ziele ermöglichen. Danach gilt es das geeignete Vergabeverfahren,
die Methoden des Wirtschaftlichkeitsvergleiches sowie die Bewertungskriterien
festzulegen und möglichst frühzeitig mit der zuständigen
Aufsichtsbehörde abzustimmen.
Ein weiterer Erfolgsfaktor ist eine korrekte Ausschreibung, die
einen fairen und vergleichbaren Wettbewerb ermöglicht und den
Anforderungen des Vergaberechts entspricht. Derzeit werden für
die Realisierung von Hochbaumaßnahmen u.a. Mietkauf-, Nutzungsüberlassungs-,
Forfaitierungs-, Miet- oder andere Investorenmodelle angeboten.
Diese beinhalten zum einen unterschiedliche Konditionen und Kostenbestandteile,
wie Zinsbindung, Optionsrechte, Zahlungsweise, Anpassungsklauseln,
die Einbindung verschiedener Förderkredite, Verwaltungskostenbeiträge,
Pauschalen für die Objektgesellschaft sowie Transaktions- und
Nebenkosten. Zum anderen zeichnen sich die verschiedenen Modelle
durch Unterschiede in den Risikostrukturen aus.
Unterschiedliche Risiken hinsichtlich der Stellung als wirtschaftlicher
Eigentümer, der Bauherrenaufgaben, Einredefreiheit der Forderungen
und Auswirkungen bei Steueränderungen müssen sich auch
in der Rangfolge der Bieter niederschlagen. Bereits die Berücksichtigung
der unterschiedlichen Bauherrenaufgaben der öffentlichen Hand
kann unter Umständen zu einer geänderten Reihenfolge der
Angebote führen.
Mit dem Abschluss der Verträge mit dem bestplatzierten Bieter
geht die öffentliche Hand langfristige Verpflichtungen ein,
die kreditähnliche Rechtsgeschäfte darstellen. Deshalb
müssen sie in der Regel durch die zuständige Aufsichtsbehörde
genehmigt werden. Der dazu geforderte Vergleich des PPP-Modells
mit der konventionellen Beschaffung muss die relevanten Zahlungsströme
ebenso berücksichtigen, wie die unterschiedlichen Risikostrukturen.
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