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Begriffe aus dem Bereich Public Private Partnership (PPP) und alternativer Projektfinanzierung werden hier erklärt.

 
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Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP)

Neben dem Begriff Public Private Partnership PPP wird in Literatur und Praxis zunehmend auch die deutsche Übersetzung verwendet.

Ausdruck findet dies u.a. im "Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für Öffentlich Private Partnerschaften" vom 1. September 2005, (Bundesgesetzblatt Teil I  Nr. 56 S. 2676 ff.)

Inhaltliche Unterschiede zwischen ÖPP und PPP existieren nicht.

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