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Im öffentlichen Straßenbau angewandtes ÖPP-Modell, dessen Vertragskonstruktionen einer Baukonzession entsprechen. Im Rahmen des A-Modells übernimmt der Private den Ausbau, in Ausnahmenfällen auch den Neubau eines Autobahnabschnitts. Er erbringt dabei in der Regel Planungs- und Bauleistungen, die Bauerhaltung sowie den Betriebsdienst.
Der Hauptvergütungsanteil besteht aus der auf dem entsprechenden Streckabschnitt erhobenen, grundsätzlich aber bundesweit bestehenden LKW-Maut. Diese wird im Gegensatz zum F-Modell nicht projektbezogen, sondern indirekt erhoben und fließt dem privaten Auftragnehmer über den Bundeshaushalt bzw. die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG) zu. Darüber hinaus ist eine Anschubfinanzierung des öffentlichen Auftraggebers möglich. Die Laufzeit beträgt in der Regel 30 Jahre.
Bundesweit befinden sich A-Modelle derzeit noch in der Planung bzw. in der Ausschreibungsphase.
geplante A-Modelle:
- A1 in Niedersachsen
- A1/A4 in Nordrhein-Westfalen
- A4 in Thüringen
- A5 in Baden-Württemberg
- A8 in Bayern
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