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Im öffentlichen Straßenbau angewandetes ÖPP-Modell, das auf einem Werklohnstundungsvertrag (»Bauvertrag«) basiert. Im Gegensatz zu den aus den 90iger Jahren bekannten Vorfinazierungsmodellen übernimmt der Auftragnehmer nicht nur den Bau einer Straße oder eines Straßenabschnitt und finanziert diesen mit privatem Kapital, sondern ist gleichzeitig auch für die Bauerhaltung über die vereinbarte Vertragslaufzeit verantwortlich. Für die Finanzierung und die Bauerhaltung können unterschiedliche Laufzeiten vereinbart werden. Die Vergütung des Auftragnehmers erfolgt im Gegensatz zum A-Modell und zum F-Modell vollständig aus öffentlichen Haushaltsmitteln.
Beispiele für Funktionsbauverträge:
- A61 in Rheinland-Pfalz
- A81 in Baden-Württemberg
- A93 in Bayern
- Ortsumgehung Miltenberg in Bayern
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