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Leasingverträge sind Mietverträge mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, die häufig kaufähnliche Elemente haben. Dazu zählen meist eine Kaufoptiion und Regelungen zur Risikoverteilung, die von konventionellen Mietverträgen nach BGB abweichen.
Leasing wird oft als Sammelbegriff für alternative Finanzierungen gebraucht, muss aber deutlich zu anderen Finanzierungsformen abgegrenzt werden. Ein entscheidender Unterschied z. B. zum Mietkauf ist, dass die Eigentumsregelung nach Ablauf des Vertrages bei Vertragsabschluss noch nicht genau feststeht.
Leasing ist oft eine Realisierungsvariante, die neben der Finanzierung weitere Dienstleistungen umfasst.
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