ist die behördliche Bewilligung der Ausübung einer der Erlaubnis bedürfenden Tätigkeit oder der Errichtung einer der Erlaubnis bedürfenden Anlage (besonders im Berufs-, Gewerbe-, Wege-, Verkehrs- und Baurecht). Es wird zwischen Bau- und Dienstleitungskonzession unterschieden. (siehe auch Baukonzession).