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Begriffe aus dem Bereich Public Private Partnership (PPP) und alternativer Projektfinanzierung werden hier erklärt.

 
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Grunddienstbarkeit

Belastung eines Grundstücks zu Gunsten eines Dritten (z. B. der Gemeinde), wonach dieser das Grundstück in einzelnen Beziehungen benutzen darf (z. B. Wohnrecht, Leitungsrecht, Wegerecht, Weiderecht) oder wonach bestimmte Handlungen auf dem Grundstück nicht vorgenommen werden dürfen (z. B. Baubeschränkungen, Nutzungsbeschränkungen). Die Eintragung erfolgt in Abt. II des Grundbuches des zu belastenden Grundstücks.

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