Ein Generalunternehmer erbringt Bauleistungen schlüsselfertig zu einem festen Preis und zu einem festen Termin, wobei Teile der Bauleistungen in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmer vergeben werden können. Nach herrschender Rechtsprechung muss ein Generalunternehmer mindestens 30 % der Bauleistung eines Auftrages selbst erbringen.