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Einfaches PPP-Modell, bei dem die öffentliche Hand und ein privates Unternehmen (i.d.R. ein Bauunternehmen) einen Vertrag über Neubau, Modernisierung bzw. Umbau eines Gebäudes schließen und dabei vereinbaren, dass die aus der Realisierung der Maßnahme entstehende Werklohnforderung durch das Unternehmen nach Fertigstellung langfristig gestundet wird. Das Modell ist daher exakter als Bauerrichtung mit Stundungsvereinbarung zu bezeichnen. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt, indem das Unternehmen die gestundeten Forderungen an ein Kreditinstitut verkauft. Das Kreditinstitut stellt die benötigten Finanzierungsmittel in Höhe des Barwertes der Forderungen (Forderungskaufpreis) bereit. Der Finanzier übernimmt keine Verantwortung für die Bauleistungen. Die öffentliche Hand ist als Auftraggeber des Generalunternehmers Bauherr und trägt alle damit verbundenen Risiken.
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