Aufgrund
des starken Bevölkerungszuwachses und den damit wachsenden Schülerzahlen
bestand für den Landkreis Harburg die Notwendigkeit, dem gestiegen
Bedarf an Schulen schnell und kostengünstig nachzukommen. Seit
1997 wird ein umfangreiches Schulbauprogramm mit einem Gesamtvolumen
von 90 Mio. € umgesetzt. Der Neubau des Albert-Einstein-Gymnasiums
in Buchholz, der Neubau des Gymnasiums in Salzhausen, der Neubau des
Gymnasium II in Winsen und der Neubau von drei Sporthallen. wurden
bisher im Rahmen alternativer Realisierungsmodelle umgesetzt.
Zielsetzung
Aufgrund der grundsätzlich guten Erfahrungen beim Neubau
des Albert-Einstein-Gymnasiums hatte der Landkreis beschlossen,
den Neubau des Gymnasiums Salzhausen ebenfalls über ein privates
Finanzierungsmodell zu realisieren. Damit war vor allem die Erwartung
verbunden, wiederum erhebliche Einsparungen im Baubereich zu erzielen,
aber auch zinsgünstige Kredite der KfW zu nutzen, die private
Investoren in einem größeren Umfang als die öffentlichen
Auftraggeber erhalten.
Vergabeverfahren
Dieses Projekt wurde von Beginn an durch die VBD Beratungsgesellschaft
für Behörden mbH begleitet. Sie erarbeitete im Vorfeld
eine Machbarkeitsstudie, stellte die Ergebnisse in den politischen
Gremien vor und konzipierte das Ausschreibungsverfahren. Das Vergabeverfahren
stimmte sie mit der zuständigen Bezirksregierung ab. Diese
bestand darauf, dass das offene Verfahren nach VOB/A angewendet
wird, dass für die Ausschreibung reiner Bauleistungen als Regelverfahren
vorgeschrieben ist. Die Bieter waren aufgefordert, auf der Grundlage
einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Projektentwürfe für
den Neubau des Gymnasiums Salzhausen einzureichen, die zu einem
Pauschalfestpreis errichtet und finanziert werden sollten. Während
beim Neubau des Albert-Einstein-Gymnasiums kaum Qualitätsstandards
vorgeben worden waren, wurden nun die geforderten Qualitäten
sehr genau definiert und die Leistungen ausführlich beschrieben,
um diesmal Missverständnisse zu vermeiden.
Prüfung der Angebote
Nach Vorinformation und Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union Anfang 2001 hatten 23 Unternehmen die Verdingungsunterlagen
angefordert. Elf Unternehmen unterbreiteten zum Submissionstermin
Angebote.
Die Bewertung der Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der
Entwürfe, sowie der Qualität der städteplanerischen
und architektonischen Gestaltung erfolgten über ein durch die
VBD entwickeltes Punktesystem, das in Relation zum Barwert der Investition
gesetzt wurde. Mit den zwei nach diesen Zuschlagskriterien besten
Bietern wurden Aufklärungsgespräche geführt. Anschließend
erfolgte die Vergabeentscheidung. Details der Verträge wurden
erst nach der Vergabeentscheidung verhandelt.
Den Zuschlag bekam eine Objektgesellschaft der Deutschen Immobilien
Leasing GmbH. Das von der Objektsgesellschaft beauftragte Bauunternehmen
als Generalübernehmer war die mittelständische Carl Schütt
Baugeschäft GmbH & Co. Mit Baukosten von 7,1 Mio. €
handelte es sich gleichzeitig um das preisgünstigste Angebot.
Die Kostenberechnung der Bauverwaltung des Landkreises aufgrund
eigener Erfahrungen mit derartigen Bauvorhaben betrug 10,8 Mio.
€ und war im Haushalt eingestellt. Die Einsparung hinsichtlich
Baukosten betrug demnach 34,7%.
Bei der oben beschriebenen Punktwertung zum Vergleich der unterschiedlichen
Entwürfe lag das Angebot des Bieters lediglich auf den dritten
Platz. Jedoch hatte der Bieter das günstigste Verhältnis
zwischen Wirtschaftlichkeit, Funktionalität und Architektur
gefunden. Das in den Verdingungsunterlagen definierte Vergabekriterium
zur Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses war
der Quotient aus der Punktwertung und dem Barwert.
PPP-Modell und Risikoverteilung
Die Realisierung der Investition erfolgte über ein so genanntes
Nutzungsüberlassungsmodell. Bei dieser Vertragskonstruktion
liegen die Risiken für die Baurealisierung komplett beim Auftragnehmer.
Für den Auftraggeber entsteht erst eine Zahlungspflicht nach
der vertragsgerechten Übergabe des Investitionsobjektes. Ab
Beginn der Endfinanzierung gab der Landkreis Harburg eine Einredeverzichtserklärung
ab, so dass die Finanzierung zu Kommunalkreditkonditionen erfolgen
konnte. Die Gewährleistungsansprüche des Auftragnehmers
an den Generalübernehmer wurden an den Landkreis abgetreten.
Damit trägt der öffentliche Auftrageber nach Übergabe
ebenso wie beim Eigenbau alle Risiken des Investitionsvorhabens.
Wirtschaftlichkeitsvergleich
Die von der Bezirksregierung Lüneburg als zuständige
Aufsichtsbehörde geforderten Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
wurden durch die VBD Beratungsgesellschaft für Behörden
mbH sowohl vor Ausschreibungsbeginn im Rahmen der Machbarkeitsstudie
als auch nach Zuschlagserteilung erstellt. Die Methodik des Vergleichs
zwischen ausgewähltem Angebot und der Realisierung im Zuge
konventioneller Beschaffung wurde dabei mit der Bezirksregierung
abgestimmt und berücksichtigte auch die unterschiedlichen Risikostrukturen.
Die Berechnungen ergaben einen Barwertvorteil von 18% zu Gunsten
der alternativen Realisierung.
Fazit
Die Genehmigung der Kommunalaufsicht erfolgte Ende Juni 2001. Im
Juli 2002 wurde das Gymnasium fristgerecht zum Schuljahresbeginn
und nach nur zehnmonatiger Bauzeit übergeben. Die Erwartungen
an die Qualität des Gebäudes wurden erfüllt.
Die Verwaltung schätzt ein, dass diese Ergebnisse mit konventionellen
Beschaffungsformen nicht zu erreichen gewesen wären. Gleichzeitig
werden private Realisierungsform ein wichtiger Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung
betrachtet. Die Projektvorbereitung und -realisierung erforderte
die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Verwaltungseinheiten
in einer neuen Qualität und förderte den Know-how-Transfer.
Durch fortwährend Zusammenarbeit auch mit der Kommunalaufsicht,
konnte diese auf Grundlage der Erfahrungen der ersten Projekte überzeugt
werden, für das nächste Neubauprojekt des Gymnasiums II
in Winsen das Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A zuzulassen.
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