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Jahr 2003 ist die PPP-Welt in Deutschland ein gutes Stück weitergekommen.
Nicht zuletzt verdankt sie es dem Gutachten „PPP im öffentlichen
Hochbau“. Darauf basierend entwickeln sich immer mehr standardisierte
Verfahrensweisen.
Das Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“ brachten
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen mit
Verbänden der deutschen Bau- und Kreditwirtschaft und der Kommunen
sowie mit den Bundesländern auf den Weg. Im September 2003
nahmen sie es einvernehmlich ab. Damit war ein wichtiger Schritt
getan, um die Akzeptanz alternativer privatwirtschaftlicher Modelle
zu verbessern. Seither schreitet die Entwicklung einheitlicher Standards
für Ausschreibungen und Anwendung dieser alternativen Beschaffungsformen
voran.
Obwohl es in der Vergangenheit bei der Anwendung alternativer Realisierungsmodelle
- ihr Anteil an öffentlichen Aufträgen im Hochbau lag
in den Jahren 1997 bis 2002 lediglich bei ca. 3 bis 5 Prozent -
bundesweit erhebliche Unterschiede gab, ließen sich bereits
bei Modellen, die lediglich Finanzierung, Planen Bauen und Bauen
Planen beinhalteten, deutliche Effizienzvorteile erzielen. Dabei
stellen sie noch keine die Nutzungsphase umfassenden „echten“
PPP-Projekte dar.
Wie die im Gutachten enthaltenen Untersuchungen zeigten, liegen
die die Vorteile insbesondere in folgenden Punkten: erhebliche Reduzierung
von Baukosten, Kostensicherheit, kürzere Bauzeiten, Mobilisierung
innovativer Lösungen, höhere Flexibilität bei Leistungsstörungen
und zusätzlicher Know-how-Transfer in die Verwaltung.
Nachzuweisen waren diese Vorteile auch bei öffentlichen Hochbaumaßnahmen
mit PPP-Elementen, die 2003 ausgeschrieben oder abgerechnet wurden.
Mit der Übergabe des Neubaus der Fakultät für Physik
in Göttingen schloss ein außerordentlich komplexes Projekt
erfolgreich ab. Dieses für die Ernst Georg-August-Universität
in Göttingen wichtige Projekt, bereitete 2000 im Rahmen der
so genannten Drittvorfinanzierung für Hochschulbaumaßnahmen
eine Arbeitsgruppe der Oberfinanzdirektion Hannover vor. Trotz extremer
baulicher Anforderungen für wissenschaftliche Labore als auch
besonderer Vorgaben hinsichtlich des Naturschutzes konnte im Sommer
2003 das neue Fakultätsgebäude nach nur 30monatiger Bauzeit
fristgerecht und in hoher Qualität in Betrieb gehen. Dabei
blieb es bei den vertraglich vereinbarten Baukosten, die im Ergebnis
der Ausschreibung um 25% geringer waren als ursprünglich geplant.
Voraussetzung für den Erfolg dieses Projekts waren u. a. die
Wahl des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren nach europaweitem
Teilnahmewettbewerb), klar definierte Anforderungen an das zu errichtende
Gebäude durch den Nutzer und die gute Zusammenarbeit zwischen
allen Beteiligten.
Komplexe Ausschreibungen „Planen- Bauen und Finanzieren aus
einer Hand“, führten 2003 u. a. die Landkreise Harburg,
Stade (Niedersachsen), Wittenberg (Sachsen-Anhalt) und der Saale-Orla-Kreis
(Freistaat Thüringen) für Schul- und Verwaltungsbauten
auf Grundlage funktionalen Leistungsbeschreibungen erfolgreich durch.
Dabei zeigte es sich erneut, dass Anbieter, die Planung, Bauleistung
und Finanzierung als einheitlichen Prozess organisieren, ein beträchtliches
Optimierungspotential aktivieren. Unternehmensspezifische Kompetenzen,
Zugang zu günstigen Ressourcen und die besseren Abstimmungsmöglichkeiten
der einzelnen Gewerke können bereits in die Planung einfließen.
So ließen sich wirtschaftliche und attraktive architektonische
Lösungen finden. Bei allen Ausschreibungen erhielten Angebote
mit Nutzungsüberlassungsmodellen den Zuschlag. Bei diesem Mietkauf-Modell
baut der private Auftragnehmer auf dem Grundstück des öffentlichen
Auftraggebers, der auch wirtschaftlicher Eigentümer ist. Mit
Zahlung der letzten Rate hat der Mietkäufer das Objekt erworben.
Die erzielten Ausschreibungsergebnisse lagen zum Teil deutlich
unter den Kostenberechnungen der jeweiligen Bauverwaltung, obwohl
diese die konjunkturbedingt niedrigen Baukosten bereits in ihren
Berechnungen berücksichtigten. Der Barwertvorteil betrug bei
diesen vier Ausschreibungen im Vergleich zu den Planungsdaten einer
herkömmlichen Beschaffung im Durchschnitt 21,3 Prozent, wobei
der Vorteil im Einzelfall zwischen 7 und 30 Prozent lag.
Die Bewertung der Funktionalität und der architektonischen
und städtebaulichen Gestaltung erfolgte nach einem Punktesystem,
das in Relation zum Barwert der Investition gesetzt wurde. Dieses
Preisleistungsverhältnis als zentrales Vergabekriterium stellte
sicher, dass die Ausschreibung einer Gesamtlösung für
Planen, Bauen und Finanzieren nicht zu Lasten der Qualität
und der Anforderungen an die Baukunst ging. Trotz der genannten
Barwertvorteile kam bei diesen Ausschreibungen nur in einem Fall
das Angebot mit den niedrigsten Baukosten zum Zuge. In drei Fällen
setzte sich das wirtschaftlichste Angebot gegen Angebote durch,
die zwar niedrigere Baukosten, aber schlechtere architektonische
Lösungen beinhalteten.
Bei allen genannten Verfahren kam im Verhandlungsverfahren der
öffentlichem Teilnahmewettbewerb zur Anwendung. Dabei stellten
die Auftraggeber ihre Anforderungen an die zu planenden und zu errichtenden
Gebäude in einer funktionalen Leistungsbeschreibung dar und
erläuterten die Rahmenbedingungen für das abzuschließende
Vertragswerk in den Verdingungsunterlagen. Für die konkrete
Umsetzung blieb jedoch den Bietern hinreichend Spielraum.
Hinsichtlich optimaler Finanzierungslösungen wie die Einbeziehung
von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau fand ebenfalls
ein Ideenwettbewerb um die wirtschaftlichste Vertragsgestaltung
statt. Da Anbieter auch das Risiko der steuerlichen Bewertung ihres
Modells tragen, verzichtete der öffentliche Auftraggeber auf
eine Vorgabe eines Vertragstextes.
Im Zusammenhang mit der verstärkten öffentlichen Diskussion
um PPP-Modelle rückt die Frage nach der Risikoverteilung und
die zu berücksichtigenden Kosten immer mehr in das Blickfeld
der öffentlichen Hand.
In den vergangenen Jahren war der öffentliche Auftraggeber
bei PPP-Ausschreibungen regelmäßig bereit, bereits während
der Errichtungsphase Forderungen des Auftragnehmers einredefrei
zu stellen. Das galt dem InteresseDamit wurden niedriger Zinssätze
für die Bauzwischenfinanzierung erzielt.. Immer häufiger
wird aber in letzter Zeit die Rückübertragung des Finanzierungsrisikos
auf den öffentlichen Auftraggeber ausgeschlossen. Dieses Vorgehen
entspricht der konsequenten Weiterentwicklung von PPP-Modellen,
führt aber in der Praxis auch zu Diskussionen.
Bei der Entscheidung, ob eine Einredeverzichtserklärungen
bereits während der Bauzeit abzugeben ist, muss sich der öffentliche
Auftrageber bewusst sein, dass er damit nicht nur die Höhe
der Zwischenfinanzierungszinsen beeinflusst. Durch eine Einredeverzichtserklärungen
bereits in der Bauzeit, verbessern sich die Zwischenfinanzierungszinsen.
Banken finanzieren Bauunternehmen mit durchschnittlicher Bonität,
was ein mittelstandsfreundlicher Aspekt ist. Lehnt der öffentliche
Auftraggeber die Abgabe einer Einredeverzichtserklärung in
der Bauphase ab, verursacht er nicht nur höhere Zwischenfinanzierungszinsen.
Gleichzeitig schränkt er damit auch den Wettbewerb in gewissem
Umfang ein. Banken finanzieren dann nur Bauunternehmen mit guter
Bonität oder berechnen sehr hohe Zinsaufschläge, was selbst
für durchaus leistungsfähige Bauunternehmen ein Wettbewerbsnachteil
sein kann. Hinzu kommt, dass die Finanzierung während der Bauzeit
den Kreditrahmen des Bauunternehmens belastet und möglicherweise
die Beteiligung an weiteren Ausschreibungen erschwert.
Bei Projekten mit geringeren Investitionssummen, bei denen nur
Bau- und Finanzierungsleistungen zur Vergabe kommen sollen, kann
es daher im Interesse mittelständischer Bauunternehmen sinnvoll
sein, Wege zu finden bei denen die öffentliche Hand die Rückverlagerung
des Finanzierungsrisikos begrenzt, aber dennoch die Kreditaufnahme
der Bauunternehmen erleichtert.
Bei den bisher angewandten Modellen mit PPP-Elementen, bei denen
spätestens nach Ablauf der Gewährleistungsfristen das
Nutzungsrisiko voll auf die öffentlichen Auftraggeber übergeht,
waren letztere fast ausnahmslos bereit gewesen, nach Abnahme der
Gebäude eine Einredeverzichtserklärung oder Bürgschaft
gegenüber der refinanzierenden Bank abzugeben. Damit stellte
sich die öffentliche Hand in der Endfinanzierung nicht schlechter,
aber auch nicht besser als bei der herkömmlichen Beschaffung.
Auch bei der herkömmlichen Beschaffung liegt das Finanzierungsrisiko
der Investition beim öffentlichen Auftraggeber. Kredite sind
völlig unabhängig von eventuell später zutage tretenden
Mängeln oder dauerhafter Unbenutzbarkeit des Bauwerks zurückzuzahlen.
Völlig anders ist dies jedoch bei den PPP-Modellen, bei denen
der private Anbieter für die gesamte Nutzungsdauer das Risiko
trägt. Hier stellt sich für beide Seiten die Frage der
Finanzierbarkeit der Investition für einen sehr langen Zeitraum
in völlig neuer Qualität.
Unstrittig ist, dass der Auftragnehmer ein besonders großes
wirtschaftliches Interesse an hoher Qualität in Planung und
Ausführung hat, wenn es um Modelle geht, die den Gesamtlebenszyklus
eines Gebäudes umfassen. Dies setzt jedoch voraus, dass bei
nichtvertragsgemäßer Erfüllung von Leistungen während
der Betriebsphase Zahlungen des Auftraggebers gemindert werden können.
zu mindern sind Damit sollte das Finanzierungsrisiko auch beim privaten
Auftragnehmer verbleiben, was zwangsläufig zu höheren
Finanzierungskosten führt. Die Vorteile eines privatwirtschaftlichen
Betriebes müssen groß genug sein, um die mit einer echten
Projektfinanzierung verbundenen Finanzierungsnachteile gegenüber
der herkömmlichen Finanzierung ausgleichen zu können.
Natürlich sind bei Vergleichen der jeweiligen Alternativen
neben den unterschiedlichen Kosten auch die übertragenen oder
nicht übertragenen Risiken zu berücksichtigen. Jedoch
zeigen schon die mittlerweile häufiger anzutreffenden Bemühungen
um eine realistische und belastbare Risikobewertung für die
relativ kurze Planungs- und Erstellungsphase, wie schwierig diese
Bewertung im konkreten Einzelfall ist.
Das Gutachten „PPP im öffentlichen Hochbau“ enthält
eine Reihe wichtiger methodischer Hinweise und Vorschläge zur
Risikobewertung, die zunehmend zur Anwendung kommen und Akzeptanz
finden. Dennoch bleibt jedes PPP-Projekt ein Unikat, sind die Fragen
nach Größe und Eintritts-Wahrscheinlichkeit von Risiken
immer nur ganz konkret vor Ort zu beantworten. So auch die Frage,
wie der Risikotransfer in Fällen zu bewerten ist, in denen
der Auftragnehmer oder dessen Finanzierer zwar privatrechtlich organisiert
sind, aber öffentlich-rechtliche Gesellschafter haben, die
im Krisenfall auch haften.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen und Interessen, aber auch die
Ergebnisse vorab durchgeführter Alternativenvergleiche führen
dazu, dass die Entscheidungen der öffentlichen Hand, welche
Leistungen alternativ vergeben bzw. welche Risiken Private tragen
sollen, stark differieren. Daher ist zu erwarten, dass künftig
sowohl umfassende PPP-Modelle als auch Lösungen mit PPP-Elementen
nachgefragt werden.
In jedem Fall sind intensive Vorbereitung, realistische Einschätzung
der eigenen Interessen durch die öffentliche Verwaltung und
ein Vergabeverfahren, das der Komplexität der zu vergebenden
Leistungen Rechnung trägt, Voraussetzungen, um PPP-Projekte
zum Erfolg zu führen. (Thomas Schubert)
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