Glossar

F-Modell

Im öffentlichen Straßenbau angewandtes ÖPP-Modell, dessen Vertragskonstruktionen einer Baukonzession entsprechen. Die gesetzliche Grundlage ist das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG). Hier wird u.a. der Anwendungsbereich auf Brücken, Tunneln und Gebirgspässen im Zuge von Bundesautobahnen und Bundesstraßen und auf mehrstreifige Bundesstraßen mit getrennten Fahrbahnen begrenzt.

Im Rahmen des F-Modells übernimmt der Private in der Regel Planungs- und Bauleistungen, die Bauerhaltung sowie den Betriebsdienst. Wesentlicher Vergütungsanteil ist eine projektbezogene Mautgebühr (privatrechtliches Entgelt), die vom Nutzer direkt an den privaten Betreiber gezahlt wird. Darüber hinaus ist eine Anschubfinanzierung des öffentlichen Auftraggebers möglich.

Aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen und der wenigen geeigneten Projekte, bei denen keine oder nur eine geringe Verdrängungswirkung hinsichtlich des Verkehrs zu erwarten ist, ist der Anwendungsbereich des F-Modells insgesamt beschränkt.

Beispiele für das F-Modell:

  • Warnowtunnel Rostock
  • Herrentunnel Lübeck 
 
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