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KfW ändert Förderung beim Infrastrukturprogramm

Zinsvorteile können weiterhin für öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) genutzt werden

05.02.2005: Mit Wirkung zum 1. Januar 2005 hat die KfW Förderbank die Förderbedingungen für ihr Infrastrukturprogramm. Zukünftig sind privatrechtliche Unternehmen mit mehrheitlich privatem Gesellschafterhintergrund nicht mehr antragsberechtigt. Die Refinanzierung von so genannten Forfaitierungsmodellen ist bei Forderungsschuldner des öffentlichen Rechts jedoch unabhängig von Gesellschafterstruktur des Forderungsverkäufers weiterhin möglich.

Nach Auskunft der KfW können damit Förderkredite aus dem Infrastrukturprogramm in der bankendurchgeleiteten Variante weiterhin für ÖPP-Vorhaben genutzt werden, sofern die Finanzierung über eine Forderungskaufvertrag (Forfaitierung) gestaltet wird. Die Direktvariante, die private Anbieter früher mittels einer modifizierten Ausfallbürgschaft des öffentlichen Auftraggebers ebenfalls in Anspruch nehmen konnten, steht zukünftig nur noch kommunalen Antragstellern zur Verfügung.

Förderbedingungen des Infrastrukturprogramms (externer Link)
 

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